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Abgas-Untersuchung (AU) |
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Die Abgasuntersuchung (AU) dient der Überprüfung des Abgasverhaltens der zugelassenen Kraftfahrzeuge.
Primäres Ziel der AU ist es, die Schadstoffemission durch regelmäßige Wartung und Kontrolle weitestgehend zu
minimieren.
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Die Fälligkeit der Abgasuntersuchung erkennen Sie an: |
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dem Datum des letzten AU-Prüfberichtes |
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der Prüfplakette am vorderen Kennzeichen: die Zahl die nach oben weist gibt den Monat, die Zahl in der Mitte das Jahr der Fälligkeit an. |
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Zur Abgasuntersuchung müssen Sie den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief mitbringen.
Zur Untersuchung muß sich Ihr Fahrzeug in einem prüffähigen Zustand befindet. Hierzu zählt insbesondere:
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die richtige Ölmenge (Ölstand zwischen Min- und
Max-Marke am Ölmeßstab) |
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einwandfreier Zustand von Luftfilter, Zündkerzen
und ggf. Unterbrecherkontakten. |
Zeitabstand der Untersuchungen :
| Ottomotor |
ohne Katalysator |
12 Monate |
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ungeregelter Katalysator |
12 Monate |
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geregelter Katalysator |
24 Monate *) |
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Taxen und Mietwagen: |
12 Monate |
| Dieselmotor |
bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht |
24 Monate *) |
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über 3,5t zul. Gesamtgewicht |
12 Monate |
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Taxen und Mietwagen: |
12 Monate |
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*) bei PKW ist die erste AU erst
36 Monate nach Erstzulassung erforderlich. |
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Nach erfolgter Abgasuntersuchung erhalten Sie in jedem Falle ein Prüfprotokoll,
aus dem das Ergebnis der Untersuchung hervorgeht. Bei einem positiven Prüfungsergebnis
klebt der Prüfer die entsprechende sechseckige Prüfplakette auf das vordere
Kennzeichen Ihres Kraftfahrzeuges.
Bitte bewahren Sie die Prüfbescheinigung auf, da sie bei der Hauptuntersuchung
nach § 29 StVZO vorzulegen ist.
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Lesen Sie zu diesem Themenbereich:
Die TÜV-Prüfung (Hauptuntersuchung -
HU)
Fristen der TÜV-Prüfung
Gesetzestext §
29 StVZO
Kfz-Steuersätze
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