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Überziehen gilt nicht mehr! |
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Die HU-Plakette auf dem Kennzeichen wird nun mit Ablauf des Monats ungültig, der durch die Plakette angezeigt wird. Es gibt keinen "Überziehungskredit" mehr. Dies bedeutet, dass das Fahrzeug spätestens in dem Monat der durch die Plakette angezeigt wird zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muß. Außerdem bringt ein Überziehen der HU keine Vorteile mehr, da der ursprüngliche
HU-Rhythmus beibehalten wird. Wer beispielsweise mit seinem PKW im Dezember 1999 zur HU mußte, diese aber erst im Februar 2000 durchführen ließ, muß spätestens im Dezember 2001 die nächste HU durchführen lassen. Die 2 Monate werden also nicht "gewonnen", da die neue Plakette zurückdatiert werden muß. |
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Mängelbeseitigung innerhalb eines Monats erforderlich |
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Wurden bei einer durchgeführten Hauptuntersuchung Mängel festgestellt, so ist die erforderliche Nachuntersuchung spätestens im Monat nach der Hauptuntersuchung durchzuführen. Wird die Frist nicht eingehalten, ist eine erneute HU vorgeschrieben. |
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alle Mängel sind zu beheben |
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Zu einer eventuell fälligen Nachuntersuchung sind alle festgestellten Mängel, auch die geringen Mängel, zu beheben. Nur dann darf die begehrte Plakette zugeteilt werden. |
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Untersuchungsbericht aufbewahren |
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Der Untersuchungsbericht über die jeweils letzte HU ist bis zur nächsten HU aufzubewahren. Eine Mitführpflicht gibt es jedoch nicht. Wir empfehlen, den HU-Bericht im Fahrzeug, z.B. im Bordbuch aufzubewahren. Bei Verlust ist ggf. eine neue Hauptuntersuchung zu veranlassen. |
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Prüfumfänge vereinheitlicht |
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Mit dem Ziel einer gleichmäßigen Prüfpraxis gibt es zukünftig weniger Ermessensspielräume, da nun der Pflichtprüfumfang festgelegt wurde. |
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Mängelbewertung einheitlich |
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Für die Einstufung festgestellter Mängel (gering, erheblich, verkehrsunsicher) gibt es einen neuen Einstufungskatalog. Bei der Einstufung der Mängel ist ein strenger Maßstab anzulegen. |
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Wohnmobile über 3,5 t nun jährlich zur HU |
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Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t müssen nun alle 12 Monate zur HU. Bisher galt für diese Wohnmobile (zGG <= 6t) ein 24-monatiges
Unter- suchungsintervall. |
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Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge, Anhänger und Omnibusse
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Für die schweren Nutzfahrzeuge (LKW/KOM) und deren Anhänger wurden die bisherigen zusätzlichen
Bremsen- und Zwischenuntersuchungen aufgehoben und durch die neue Sicherheitsprüfung ersetzt. |