Art des Fahrzeugs |
HU |
Sicherheitsprüfung |
| Krafträder |
24 |
- |
| Personenkraftwagen sowie Krankenkraftwagen
und Behinderten-Transportfahrzeuge mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen |
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| Personenkraftwagen allgemein |
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bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen
für die erste Hauptuntersuchung
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36 |
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für die weiteren Hauptuntersuchungen
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24 |
- |
| Taxi, Mietwagen (Personenkraftwagen zur Personenbeförderung nach dem
Personenbeförderungsgesetz oder nach § 1 Nr. 4 Buchstabe d, g und i der
Freistellungs-Verordnung) |
12 |
- |
| Krankenkraftwagen und
Behinderten-Transportfahrzeuge mit nicht mehr als 8
Fahrgastplätzen |
12 |
- |
| Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge
mit mehr als 8 Fahrgastplätzen |
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bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den
ersten 12 Monaten
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12 |
- |
für die weiteren Untersuchungen von 12 bis 36 Monate vom
Tage der Erstzulassung an
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12 |
6 |
für die weiteren Untersuchungen
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12 |
3/6/9 |
| Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung
bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie Kraftfahrzeuge, die nicht unter 2.1.1 bis 2.1.3 fallen |
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| mit einer bauartbestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h oder einer zulässigen Gesamtmasse <=
3,5 t |
24 |
- |
| mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t
<= 7,5 t |
12 |
- |
| mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t
<=12 t |
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bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den
ersten 36 Monaten
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12 |
- |
für die weiteren Untersuchungen
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12 |
6 |
| mit einer zulässigen Gesamtmasse > 12 t
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bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen in den
ersten 24 Monaten
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